Stimmrecht

Stimmrecht
Stimme:
Die Herkunft des altgerm. Substantivs mhd. stimme, ahd. stimma, stimna, got. stibna, niederl. stem, aengl. stefn, stemn ist unbekannt. – In der Bedeutung »abgegebenes Urteil, Votum« erscheint »Stimme« seit dem 14. Jh., beachte dazu Wendungen wie »jemandem seine Stimme geben« (mnd. um 1500), »Sitz und Stimme haben« (18. Jh.) und Zusammensetzungen wie Stimmrecht (18. Jh.), Stimmenmehrheit (18. Jh.). – Abl.: stimmen (mhd. stimmen bedeutete »seine Stimme hören lassen, rufen« ‹vgl. nhd. »ein Lied anstimmen«›, »festsetzen, benennen« ‹ bestimmen› und »gleichstimmend, gleichlautend machen«; aus der ersten Bedeutung entwickelte sich im 16. Jh. der Sinn »sein Votum abgeben« ‹dazu Zusammensetzungen wie »ab-, bei-, zustimmen«›; die dritte Bedeutung gilt besonders von Musikinstrumenten, übertragen vom menschlichen Gemüt ‹dazu umstimmen, verstimmen, auf etwas abstimmen, 19. Jh.; ursprünglich von Musikinstrumenten gesagt›; hierher gehört auch die intransitive Bedeutung »in Einklang stehen, passend, richtig sein« ‹16. Jh., dazu übereinstimmen›). Von »stimmen« abgeleitet ist Stimmung (seit dem 16. Jh. von Musikinstrumenten, seit dem 18. Jh. vom Menschen im Sinne von »Gemütszustand«; beachte die Zusammensetzung stimmungsvoll (19. Jh.). Zu veraltetem stimmig »eine Stimme habend« (17. Jh.) gehören Zusammensetzungen wie einstimmig (18. Jh.; schon ahd. einstimme »einstimmig«), mehrstimmig (19. Jh.) usw., heute wird das Adjektiv im Sinne von »übereinstimmend, zusammenpassend« verwendet.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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